Informationen gemäß Art. 13 DSGVO
Die Videoüberwachung dient dem Schutz des Eigentums sowie der Sicherheit von Personen auf dem Grundstück. Sie erfolgt zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wie Einbruch, Vandalismus und Diebstahl. Die Videoüberwachung erfolgt auch zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Soweit auf Videoaufnahmen unvermeidbar besondere Kategorien personenbezogener Daten erkennbar sein können, erfolgt die Verarbeitung vorsorglich auch auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).
Berechtigte Interessen: Schutz des Eigentums und des Hausrechts des Verantwortlichen; Sicherheit von Personen auf dem Grundstück; Beweissicherung zur Ermöglichung der Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Die Kameras erfassen ausschließlich das eigene Grundstück einschließlich der Zufahrt. Öffentliche Verkehrsflächen werden nicht aufgezeichnet. Soweit technisch unvermeidbar Randbereiche öffentlicher Flächen erfasst werden, sind diese durch Privacy-Masken in den Aufzeichnungen geschwärzt.
Aufzeichnungen mit erkannter Bewegung werden für bis zu 48 Stunden gespeichert. Aufzeichnungen, die sicherheitsrelevante Ereignisse enthalten (z. B. erkannte Personen oder Fahrzeuge), werden für bis zu 30 Tage aufbewahrt. Die verlängerte Speicherdauer ist erforderlich, da sicherheitsrelevante Vorfälle insbesondere bei mehrtägiger Abwesenheit (z. B. Urlaub) erst mit Verzögerung festgestellt werden können. Standbilder erkannter Objekte werden für bis zu 30 Tage aufbewahrt.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Die Aufzeichnungen werden ausschließlich lokal auf Systemen des Verantwortlichen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Verfolgung von Straftaten gegenüber Strafverfolgungsbehörden erforderlich.
Das System nutzt eine lokale, KI-gestützte Objekterkennung zur Klassifizierung erfasster Objekte (z. B. Personen, Fahrzeuge, Tiere). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf lokalen Systemen des Verantwortlichen; es werden keine Daten an externe Dienste oder Cloud-Anbieter übermittelt.
Auf Grundlage der Objekterkennung werden folgende automatisierte Aktionen ausgelöst:
Kennzeichenerkennung (LPR): Fahrzeugkennzeichen werden lokal erfasst und mit einer hinterlegten Liste abgeglichen. Bei Übereinstimmung wird eine automatische Toröffnung ausgelöst. Die Kennzeichendaten werden ausschließlich lokal verarbeitet und im Rahmen der unter Punkt 5 genannten Fristen gespeichert.
Sicherheitsbenachrichtigungen: Bei Erkennung von Personen auf dem Grundstück werden automatische Benachrichtigungen an den Verantwortlichen gesendet.
Steuerung von Beleuchtung und Verkehrsführung: Bei Erkennung von Objekten werden automatisch Beleuchtung und Signaleinrichtungen auf dem Grundstück aktiviert.
Ein Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die automatisierten Aktionen dienen ausschließlich dem Grundstücksschutz und der Verkehrssicherheit und haben keine rechtliche Wirkung gegenüber betroffenen Personen.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannte Kontaktadresse.